Gesundheitsreform 2011 Ab 2011 sind Hartz-IV Empfänger vom Zusatzbeitrag ausgenommen Ab 2011 werden nicht mehr alle gesetzlich Versicherten von Zusatzbeiträgen betroffen sein. Wie die Bundesregierung ankündigt, müssen nach Inkrafttreten der neuen Gesundheitsreform Hartz IV-Empfänger. Bezieher von Sozialhilfe, Wehr-und Zivildienstleistende, Studenten, Auszubildende, Minijobber und behinderte Menschen keinen Zusatzbeitrag mehr zahlen. Für sie werden die zusätzlichen Beiträge ab 2011 von der Regierung durch Steuermittel getragen. Geringverdiener erhalten zudem Anspruch auf einen Sozialausgleich, welcher unbürokratisch und automatisch durchgeführt wird. Berechtigte Versicherte müssen daher keinen Antrag stellen, sondern bekommen den Sozialausgleich direkt vom Arbeitgeber beziehungsweise Rententräger ausgezahlt. Die Regierung hat darüber hinaus beschlossen, dass das Sonderkündigungsrecht weiterhin gelten wird. Damit haben Versicherte die Möglichkeit ihre Krankenkasse außerordentlich zu kündigen, sofern diese einen Zusatzbeitrag ankündigt. Ab 2011 Überforderungsklausel für GeringverdienerWie die Bundesregierung mitteilte, wird es ab 2011 eine sogenannte Überforderungsklausel geben, welche sicherstellt, dass Versicherte mit geringem Einkommen durch einen Zusatzbeitrag nicht überfordert werden. Geringverdiener haben daher Anspruch auf einen Sozialausgleich. Die Überforderungsklausel tritt in Kraft, sobald der durchschnittliche Zusatzbeitrag, welcher jährlich im Herbst durch den Bundesschätzerkreis bestimmt wird, das sozialversicherungspflichtige Einkommen um zwei Prozent übersteigt. Die Umsetzung des Sozialausgleichs erfolgt, indem der Arbeitgeber beziehungsweise der Rentenversicherungsträger die entsprechende Summe vom Anteil des Krankenversicherungsbeitrages abzieht und diese direkt an den Versicherten auszahlt. Kein Zusatzbeitrag für Hartz-IV Empfänger Bisher war bis auf wenige Ausnahmen jeder gesetzlich Versicherte verpflichtet einen Zusatzbeitrag zu zahlen. Ab 2011 wird es jedoch einige Personengruppen geben, welche den Zusatzbeitrag nicht mehr selbstständig tragen müssen. Zu diesen Versicherten gehören Hartz-IV-Empfänger, Bezieher von Sozialhilfe, Wehr- und Zivieldienstleistende, Studenten. Auszubildende, Minijobber und behinderte Menschen. Für diese Versicherten wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag durch die Regierung getragen, welche die notwendigen Gelder aus Steuermitteln bezieht. Eine Sonderregelung wird es für Empfänger von Arbeitslosengeld I geben. Sie erhalten einen Sozialausgleich sofern der Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent über dem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen liegt. Dieser Sozialausgleich wird dann von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Weiterhin SonderkündigungsrechtIn Zukunft sollen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch Zusatzbeiträge finanziert werden. Dafür wird die bisher wirksame Begrenzung des Zusatzbeitrags von pauschal acht Euro beziehungsweise ein Prozent des Bruttoeinkommens aufgehoben. Die gesetzlichen Krankenkassen haben damit künftig die Möglichkeit Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe zu erheben. Gesetzlich Versicherte haben weiterhin ein Sonderkündigungsrecht mit welchem sie ihre Krankenkasse außerordentlich kündigen können, sofern diese einen Zusatzbeitrag ankündigt.
Satzungsänderungen bei den KassenEinige Krankenkassen verlangen Zusatzbeitrag
Viele Hartz-IV-Empfänger müssen 2011 tiefer in die Tasche greifen Die neuen Gesetze zum Zusatzbeitrag legen fest, dass auch für Hartz IV-Empfänger der Zusatzbeitrag fällig wird, allerdings nur in Höhe des vom Schätzerkreis festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Und selbst diese Zahlungen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen. Für den Versicherten entstehen keine direkten Zahlungen. Liegt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (z.B. acht Euro) nun oberhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2011: null Euro), muss der Differenzbetrag erst einmal nicht von den Alg II-Empfängern gezahlt werden, es sei denn, die Krankenkasse legt dies explizit in ihrer Satzung fest. Dies geschieht derzeit bei einigen bundesweit geöffneten Krankenkassen. Nur drei dieser Kassen verzichten auf die Zahlung der Differenzbeträge durch die Hartz-IV-Empfänger. Für die Höhe des zu zahlenden Differenzbetrages sind zwei Werte entscheidend: der durchschnittliche Zusatbeitrag und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde für 2011 bei null Euro festgelegt. Das bedeutet, dass der ausstehende Differenzbetrag im Fall einer Fälligkeit für Alg-II-Empfänger identisch ist mit dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Verlangt eine Krankenkasse beispielsweise acht Euro von ihren Mitglieder, ist auch von Hartz IV-Empfängern genau diese Summe zu entrichten. DAK kann nicht auf die Gelder verzichtenNoch inm der vergangenen Woche äußerte sich das Bundesgesundheitsministerium, dass nichts über Satzungsänderungen bei den Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag bekannt sei. Anders stellte sich das in Rücksprache der Redaktion mit den bundesweit geöffneten Kassen dar: Bei den meisten der größeren Krankenkassen mit Zusatzbeitrag ist eine Satzungsänderung bereits in Kraft oder in der Genehmigungsphase. Dazu gehört auch die mitgliederstarke Deutsche Angestellten-Krankenassen (DAK), die derzeit einen Zusatzbeitrag von acht Euro verlangt. Ein Sprecher äußerte dazu, dass man auf die Gelder nicht verzichten wolle und daher eine Zahlungsverpflichtung in die Satzung aufgenommen hätte. Diese befände sich derzeit zur Genehmigung beim Bundesversicherungsamt (BVA) und soll bereits bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages am 15. Februar 2011 in Kraft sein. Die Genehmigung erscheint nur noch als Formsache. Auch Versicherte der BKK Gesundheit und City BKK betroffenNeben der DAK haben auch die BKK Gesundheit (acht Euro) und die Citiy BKK (15 Euro) die bei ihnen versicherten Bezieher von Alg II zur Zahlung des Differenzbetrag verpflichtet und ihre Satzungen diesbezüglich geändert. Ein Sprecher der City BKK äußerte dazu: „Jedes Mitglied muss bei uns zahlen.“ Ausnahmen seien nicht vorgesehen. Die Satzung der BKK Gesundheit muss allerdings noch durch das Genehmigungsverfahren des Bundesversicherungsamtes. Drei Krankenkassen verzichten auf ZusatzbeitragLediglich drei bundesweit geöffnete Krankenkassen verlangen keine Zahlungen des Differenzbetrages von den bei ihnen versicherten Hartz-IV-Empfängern. Dazu zählen die BKK Heilberufe (derzeit zehn Euro Zusatzbeitrag), die BKK advita (acht Euro) und die KKH Allianz (acht Euro). Noch ausstehende Zusatzbeiträge aus dem Jahr 2010 müssen aber noch nach den Regelungen des Jahres 2010 gezahlt werden. Übersicht über den Zusatzbeitrag für Hartz-IV-EmpfängerÜber die Zahlungspflicht des Differenzbetrags für Hartz-IV-Empfänger entscheidet in Zukunft jede Krankenkasse für sich. Für die bundesweit geöffneten Kassen gelten 2011 folgende Regelungen: | BKK advita | nicht 2011 | | BKK für Heilberufe | nein | | BKK Gesundheit | ja | | City BKK | ja | | DAK | ja | | KKH Allianz | nicht 2011 |
Es gibt allerdings weitere Krankenkassen die einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Diese sind aber nur betriebsintern oder nur in einigen Bundesländern geöffnet. Mitglieder, die Alg II beziehen, sollten sich direkt an ihre Krankenkassen wenden und sich zu diesem Thema informieren. Die Satzungen der meisten Krankenkassen sind im Internet einsehbar.
Mehr zum Thema auf www.zusatzbeitrag.com |