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Auf dieser Seite finden sie von uns ausgewählte  aktuelle Berichte zum Thema Hartz IV  

  

Bundessozialgericht stärkt Sozialdatenschutz

 

Quelle des Berichts: http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/bundessozialgericht-staerkt-sozialdatenschutz-1.2685658

 

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Sozialdatenschutz für Hartz-IV-Empfänger gestärkt. Ein Jobcenter dürfe nicht ohne weiteres Informationen über Hartz-IV-Empfänger weitergeben, urteilte der 14. Senat am Mittwoch.

 

Jobcenter dürfen Informationen über Hartz-IV-Empfänger nicht beliebig weitergeben. Es unterliege dem Sozialdatenschutz, wer arbeitslos sei und staatliche Hilfsleistungen beziehe, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch klar. Ohne Erlaubnis der betroffenen Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfe das nicht einfach ausgeplaudert werden - auch nicht gegenüber Vermietern (Az.: B 14 AS 65/11 R).

 

Mit dem Urteil gab der Senat der Klage einer Familie aus dem Raum Freiburg statt, die zum Teil von Hartz IV lebt. Nach einem Umzug hatten die Kläger beim Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald ein Darlehen für die Mietkaution verlangt. Die Behörde lehnte das jedoch ab und verwies auf die Kaution für das bisher bewohnte Haus.

Um deren Höhe und Auszahlungstermin zu erfahren, wandte sich das Jobcenter dabei kurzerhand direkt an den ehemaligen Vermieter. Auch als die Familie Schränke für ihre Kinder beantragte, da es bislang Einbauschränke gegeben habe, rief ein Sachbearbeiter beim Vermieter an. In beiden Fällen kam der Hartz-IV-Bezug der früheren Mieter ausdrücklich zur Sprache.

Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Ihre Hilfsbedürftigkeit sei im ganzen Dorf bekannt geworden und sie seien "Hohn und Spott" ausgesetzt gewesen, erklärten sie. Anders als die Vorinstanzen stimmte ihnen das Bundessozialgericht zu.

 

Das Jobcenter habe unbefugt Sozialgeheimnisse offenbart, befand der Senat. Dies sei auch nicht damit zu rechtfertigen, dass die Behörde ihre Aufgaben habe erfüllen wollen. Vor einer solchen Kontaktaufnahme zu Dritten hätte unbedingt das Einverständnis der Betroffenen eingeholt werden müssen.

Hartz IV-Sätze werden überprüft: RUB-Sozialwissenschaftler erhalten Auftrag der Bundesregierung
 
04.10.2011 Quelle des Berichts: http://idw-online.de/pages/de/news443926
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei RUB-Professoren damit betraut, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV-Sätze neu zu ermitteln - mit verbesserten Berechnungsmethoden und neueren Daten. Prof. Dr. Notburga Ott und Prof. Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät konnten mit ihrem Forschungskonzept den Auftrag der Bundesregierung für die RUB gewinnen.
 
Hartz IV-Sätze werden überprüft 
 Sozialwissenschaftler der Ruhr-Universität-Bochum (RUB) erhalten Auftrag der Bundesregierung
Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert Neuberechnung des Regelbedarfs

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 geurteilt, dass die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen. Die Richter entschieden, dass die Bundesregierung die verfassungswidrigen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger wegen methodischer Mängel neu berechnen lassen muss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun zwei RUB-Professoren damit betraut, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV-Sätze neu zu ermitteln - mit verbesserten Berechnungsmethoden und neueren Daten. Prof. Dr. Notburga Ott und Prof. Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät konnten mit ihrem Forschungskonzept den Auftrag der Bundesregierung für die RUB gewinnen.

Betrag für Kinder muss überprüft werden

Ein Hauptpunkt des Urteils vor knapp zwei Jahren war, dass der Mindestbedarf von Kindern nicht methodisch belegbar berechnet, sondern willkürlich geschätzt worden ist. Ebenso wurden die Sätze für weitere Erwachsene im Haushalt als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung zwar für Kinder neue Regelsätze berechnet, die momentan zur Anwendung kommen. Das entsprechende Gesetz sieht jedoch eine gründliche Überprüfung aller Regelsätze bis zum Jahr 2013 vor.
Neue Methoden, neue Daten

Die bisherige Methode zur Berechnung der Hartz IV-Sätze richtet sich nach der Ausgabenstruktur der unteren Einkommensschicht, wobei mit statistischen Methoden die Konsumanteile verschiedener Haushaltsmitglieder an allen Gütergruppen ermittelt werden. „Die bisher genutzten Verteilungsschlüssel der Ausgaben für Kinder wurden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 und 2003 entwickelt und geschätzt. Die Zielsetzung des Forschungsauftrags ist es, diese Schlüssel auf der Grundlage neuer Daten und weiter entwickelter statistischer Methoden zu überprüfen“, so Ott und Werding. Daraus soll dann ein neues, transparentes Berechnungssystem entstehen.
 
Weitere Informationen:

Prof. Dr. Notburga Ott, Lehrstuhl für Sozialpolitik und Institutionenökonomik, Fakultät für Sozialwissenschaft der RUB, Tel. 0234/32–28971, sozpol@sowi.rub.de
Prof. Dr. Martin Werding, Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen, Fakultät für Sozialwissenschaft der RUB, Tel. 0234/32–28971, sozpol@sowi.rub.de

Redaktion: Tabea Steinhauer
 

ALG II Regelleistungen steigen um 10 Euro

10 Euro mehr für Alleinstehende, Kinder ab fünf Jahre gehen leer aus

Quelle des Berichts:

Laut einer internen Berechnung des Bundesarbeitsministeriums steigen die Hartz IV Regelleistungen ab Januar 2012 statt um 3 auf 10 Euro. Damit steigt der ALG II-Eck-Regelsatz von 364 auf 374 Euro zuzüglich der Kosten für die Unterkunft. Der höhere Betrag ist nicht etwa ein politisch gewollter, sondern ergibt sich aus einer Anpassung der Lohn- und Preisentwicklung. Politisch gewollt ist indes, dass die Hartz IV Kinderregelsätze von der Erhöhung ausbleiben.

Ende Februar diesen Jahres hatten sich SPD, Union und FDP nach wochenlangem Ringen um eine Einigung auf eine fünf Euro Erhöhung des 
Arbeitslosengeld II Regelsatzes im Bundesrat geeinigt. Die Erhöhung wurde zum Jahresanfang rückwirkend im Mai ausgezahlt. Zusätzlich sollte der Hartz IV Satz noch einmal auf Drängen der SPD um weitere drei Euro angehoben werden. Mitinbegriffen war – und das ging bei der laufenden Debatte damals etwas unter – die aktuelle Preisentwicklung des Zeitraumes Juli 2009 bis Juni 2010. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes stiegen die Zahlen zur Berechnung des Existenzminimums um 2,9 Prozent. Der Existenzminimum-Bericht wird alle zwei Jahre erstellt. Demnach müssen die Regelleistungen nach der Berechnungsgrundlage der schwarz-gelben Koalition für einen 
Single-Haushalt um weitere sieben Euro, also insgesamt um 10 Euro steigen.

Regelleistungen für Kinder und Jugendliche bleibt unverändert
Wohlgemerkt steigen die Regelleistungen nicht pauschal um 10 Euro, sondern nur jeweils anteilig. Demnach werden die Sätze für Bedarfsgemeinschaften (Paare) um jeweils neun Euro auf 337 Euro pro Leistungsempfänger angehoben. Kinder bis 5 Lebensjahre erhalten vier Euro mehr und der Satz für Kinder über fünf Jahre bleibt unverändert. Die Ministerium begründet das Ausbleiben der Erhöhung des Hartz IV Kinderregelsatz mit dem Anfang im Januar unterbliebenen Abschlag. Nach den Berechnungsgrundlagen der schwarz-gelben Koalition hätten die Kindersätze im Januar diesen Jahres eigentlich sinken müssen. Keine Veränderung soll es nach unbestätigten Meldungen bei den steuerlichen Grundfreibeträgen für Kinder und Erwachsene geben. Bleibt es bei dieser Entscheidung, wird das Kindergeld trotz der Lohn- und Preisentwicklung nicht angehoben.

Zunächst einmal sind dies nur Neuberechnungen des Bundesarbeitsministeriums. Der Bericht wird nun dem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegt, damit dieser die Ergebnisse mit in seine Haushaltsplanungen aufnehmen kann. Erst wenn dieses Ressort seine Zustimmung erteilt hat, wird der Bericht dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher des Arbeitsministeriums die geplante Erhöhung der Regelleistungen. Im September sollen die „nach bisherigen Planungen dem Bundeskabinett zugeleitet“ werden.

Turnusmäßige Anpassung blieb aus
Die Erhöhung der Regelleistungen zum Januar verschweigt, dass durch die im Bundesrat beschlossene schrittweise Erhöhung die turnusmäßigen Anpassung im Sommer ausgefallen ist. Demnach hätte der Regelsatz bereits im Juli erhöht werden müssen. Verschwiegen wird auch, dass die Regelleistungen tatsächlich nicht Armutsfest sind, weil die Berechnungen durch nachweislich statistische Tricks des Bundesarbeitsministeriums zustande kamen. Denn statt der bisherigen 20 Prozent der unteren Einkommen, wurden nun lediglich 15 Prozent nach Einkommen gewichteten Haushalte zur Berechnung verwandt (
Ministerium unterschlägt Daten) Wie sehr getrickst wurde, zeigt auch die Nicht-Anpassung der Kinderregelsätze, obwohl die Preise für  Lebensmittel und Kleidung signifikant gestiegen sind. (sb)

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Hartz-IV-Anhebung unzureichend!

Die Linken-Politikerin Katja Kipping hat die geplante Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes um zehn Euro im kommenden Jahr als unzureichend kritisiert. Wie Kipping erklärte, sei eine derartige Erhöhung "vollkommen ungenügend". Es liege auf der Hand, dass die "grundlegenden Mängel der Regelsatzberechnung nicht behoben" worden seien, so die Politikerin. Die Vorsitzende des Sozialausschusses im Bundestag kritisierte insbesondere, dass das "Existenzminimum kleingerechnet und nach Kassenlage festgelegt" werde. Kipping forderte die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Berechnung des Existenzminimums, da dieses kein Fall für die Ministerialbürokratie sei.

BA verweigert Grundfreibetrag

Quelle des Berichts:

Bundesagentur für Arbeit verweigert Arbeitslosengeld II Beziehern Grundfreibetrag bei einmaligem Erwerbseinkommen

31.07.2011

In der neuen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu § 11 SGB II (vom 20 Juli 2011) weist die BA unter Rz 11.15 ihre Mitarbeiter an, erwerbstätigen Hartz IV-Empfängern bei einmalig erzieltem Erwerbseinkommen, welches laut § 11 Abs. 3 SGB II auf 6 Monate verteilt angerechnet wird, abweichend von § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II den Grundfreibetrag i.H.v. 100 Euro nicht zu gewähren, sondern nur die tatsächlichen Ausgaben abzusetzen - auch wenn diese geringer sind als der Grundfreibetrag von 100 Euro.

Ebenso sollen weder Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (§ 11b Abs. 1 S 1. Nr. 3 SGB II), geförderte Altersvorsorgebeiträge (§ 11b Abs. 1 S 1. Nr. 4 SGB II), Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (§ 11b Abs. 1 S 1. Nr. 7 SGB II) und Unterhaltsbeiträge für ein in Ausbildung befindliches Kind (§ 11b Abs. 1 S 1. Nr. 7 SGB II) abgesetzt werden. Wohlgemerkt nur dann, wenn das einmalige Einkommen gemäß auf § 11 Abs. 3 S. 3 SGB II auf 6 Monate verteilt angerechnet wird. Dies bezeichnet die BA in ihrer o.g. Weisung als „Spezialnorm“. Wir bezeichnen dies als dreiste Rechtsbeugung, denn für eine derartige Auslegung von § 11b Abs. 1 S. 2 SGB II fehlt es an jeglicher Rechtsgrundlage, womit diese grob rechts-missbräuchlich ist.

Diese Verweigerung der Absetzung des Grundfreibetrages und der anderen o.g. Absetzbeträge bei einmaligem Erwerbseinkommen, welches nach § 11 Abs. 3 S. 3 SGB II auf 6 Monate verteilt angerechnet wird, stellt eine gravierende Ungleichbehandlung zwischen erwerbstätigen ALG II-Empfängern mit einmaligem verteiltem auf der einen und einmaligem nicht verteiltem sowie regelmäßigem Erwerbseinkommen auf der anderen Seite dar und ist somit in jedem Fall rechtswidrig.

Davon betroffene ALG II-Empfänger sollten in jedem Fall eine Absetzung i.S.d. § 11b Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 SGB II einfordern, d.h. sowohl des Grundfreibetrages, als auch der anderen Absetzbeträge, denn diese Absetzungen stehen ihnen generell zu. Der § 11b Abs. 1 S. 2 SGB II sieht definitiv nicht vor, dass - abweichend von § 11b Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 SGB II - erwerbstätigen ALG II-Empfängern mit nach § 11 Abs. 3 SGB II einmaligem auf 6 Monate verteilt angerechneten Erwerbseinkommen kein Grundfreibetrag und keine Absetzung nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 4, 7, 8 und Abs. 2 SGB II zustehen, wie die BA in ihrer o.g. Weisung fälschlich behauptet.

Betroffene sollten somit auch keine Klage scheuen, falls sie im Widerspruchsverfahren ihr Recht nicht erhalten.

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Teilhabe am Bildungspaket? 

Offener Brief an Ursula von der Leyen

Betreff: Offene Stellungnahme zu Ihrer Einladung zur Teilhabe am Bildungspaket

Quelle des Berichts:

28.07.2011

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
herzlichen Dank für Ihre freundliche Einladung zur Teilhabe am Bildungspaket. Leider ist es mir seit Bekanntwerden dieser Maßnahme im letzten Winter trotz enormer Anstrengungen nicht möglich, Ihrer Einladung Folge zu leisten. Ich bedaure sehr, seit vielen Wochen an schier unüberwindbarer Bürokratie, sowie an einem unausgereiften Konzept zu scheitern. Desweiteren bezweifle ich aus folgend aufgeführten Gründen, dass Sie mit dieser angebotenen „Hilfe“ die Zukunftschancen der Kinder von Geringverdienern tatsächlich erhöhen können bzw. wollen.

1. Ihre Maßnahme zur Lernförderung:
Die AUSSCHLIESSLICHE Bewilligung der Lernförderung bei Versetzungsgefährdung, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Lernförderung NICHT zur Notenverbesserung sowie NICHT zum Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung dient, ist eine Verhöhnung Ihrer eigenen Ankündigung der Chancengleichheit, sowie sämtlicher betroffenen Kinder und deren Eltern.Lernförderung nur und erst zu gewähren, wenn die Versetzung offensichtlich gefährdet ist, bedeutet Hilfe anzubieten, wenn es schon fast zu spät ist und verhindert im Realen die angemessene Bildung für die betroffenen Kinder. Frühzeitige Förderung dagegen ist weitaus kostengünstiger, effektiver und steigert durch frühe Erfolge die Eigenmotivation des Kindes zusätzlich.

Desweiteren den betroffenen Lehrern aufzubürden, im Vorfeld den Förderzeitraum, den Stundenumfang, und somit die Qualität des Nachhilfeanbieters und zusätzlich eine positive Versetzungsprognose schriftlich darzulegen, damit die Lernförderung überhaupt erst beantragt werden KANN, halte ich für völlig unzumutbar. Bei den heutigen Klassengrößen von bis zu knapp 40 Schülern ist das Lehrpersonal gar nicht mehr in der Lage, jeden einzelnen Schüler so genau beurteilen zu können.

2. Der Gesamtbetrag von 10 Euro für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
Frau von der Leyen, Sie verkünden, dass jetzt (!) die Kinder einkommensschwacher Familien einen Rechtsanspruch auf Zitat: „Dabeisein bei Sport, Musik oder Kultur“ haben. Allein der Klavierunterricht meines Sohnes kostet monatlich 60 Euro in einer ganz normalen Musikschule. Der Sportverein hat ebenso seine Preise, von kulturellen Veranstaltungen mag ich schon gar nicht mehr reden. Glauben Sie allen Ernstes, dass Familien, die jeden Cent mehrfach hin und her wenden müssen, ihre Kinder jetzt, da sie ja einen offiziellen Rechtsanspruch darauf haben, zu solchen Angeboten anmelden, wenn sie das - in diesem Falle- FÜNF-fache des bewilligten Zuschusses aus ihrem nicht vorhandenen Budget selber zahlen müssen? Sportverein und Kultur noch nicht inbegriffen.

Sie beklagen öffentlich, dass Ihr Bildungspaket von den betroffenen Familien nicht in Anspruch genommen wird und Sie versenden über die Schulen und Internet „herzliche Einladungen zur Teilhabe“. Aus den bereits aufgeführten Gründen ist Ihrer Einladung wahrlich nicht leicht Folge zu leisten. Ich würde Ihrer Einladung liebend gern folgen, wenn sie mir, als Betroffene denn tatsächlich helfen würde. Was die Mehrheit der Bürger vermutlich jedoch verzweifeln lässt, ist der

3. Bürokratische Aufwand und Erniedrigung der Teilhabeberechtigten:
Um den Antrag überhaupt stellen zu können, werden Belege und Verträge als Nachweis gewünscht. Dies ist durchaus nachvollziehbar. Dass ich allerdings nach Antragseinreichung in Hildesheim ERNEUT ein Formular übersandt bekomme, dass ich ERNEUT dem Leistungsanbieter (Sportverein, Musikschule, etc. ) vorzulegen habe, indem er ERNEUT Leitungsumfang und Kosten detailliert, d.h. jede einzeln gegebene Stunde aufzuführen hat, grenzt an Schikane. Außerdem hat der Leistungsanbieter selbst das Geld
vom Amt einzuholen. Der Zeit-, Arbeits-, und Kostenaufwand des Leistungsanbieters, sowie sämtlicher Beteiligten steht in keiner Relation. Die verbalen Äußerungen der Anbieter zu dieser Prozedur sind schon sehr beschämend und verletzend.

Es wundert also nicht, dass der Kostenaufwand für die in Deutschland bekannte Bürokratie und Verwaltung den mit Abstand größten Teil dieser angeblichen Chance für unsere Kinder völlig zweckentfremdet und somit ungenutzt verschlingt.

Mich jedoch diesen Erniedrigungen der wiederholenden Anfragen für schriftliche Bestätigungen in kurzen Abständen und zukünftig fortlaufend auszusetzen und somit Gefahr laufend, als Bittsteller diffamiert zu werden, ist ebenso von Chancengleichheit weit entfernt, wie der Betrag in Höhe von 10 Euro für den Sportverein ODER Musikunterricht ODER sozialem Leben, der diesbezüglich bewilligt wird. Außerdem verbitte ich mir endgültig, durch Ihre Aussagen wie z.B. „Es gibt kein Bargeld, sondern Gutscheine, damit das Geld auch wirklich bei den Kindern ankommt“, indirekt zu suggerieren, alle Hartz IV – Empfänger seien verantwortungslos, arbeitsscheu und/oder dem Alkohol verfallen.

Sie schreiben in Ihrem offenen Brief an alle Bürgerinnen und Bürger, Zitat:“Das Bildungspaket folgt der großen Leitidee: Chancen eröffnen. Darauf haben die Kinder ein Anrecht. Es lohnt sich, dass wir alle unsere Kraft für die Kinder und ihre Lebensperspektive einsetzen“ Zitat ende.

Dass Familien mit geringem Einkommen all ihre Kraft für ausreichend Chancen der Kinder in der Zukunft einsetzen müssen, spüre ich allgegenwärtig. Fast gewinne ich den Eindruck, dass Ihr viel gepriesenes Bildungspaket diesen Zustand noch verschlimmert. Somit erstaunt mich Ihre öffentlich vorgetragene Klage, die betroffenen Familien würden dieses Angebot nicht nutzen.

Es ist dringend notwendig Ihren Gesetzesentwurf zum wirklichen Nutzen der Kinder zu überarbeiten, so dass die Leitidee Chancen zu eröffnen auch wirklich realisiert werden kann, denn nicht mal beim Mittagessen in der Schule, halten Sie, was Sie versprechen. Auch hier: 18 – 22 Euro Eigenanteil! In der jetzigen Form ist es viel Getöse um Nichts und Sie selbst wiederholen doch gern: Die Kinder haben ein Anrecht darauf! Geben wir den Kindern und somit der Zukunft unseres Landes eine Chance, die ihnen auch wirklich weiterhilft und nicht nur eine vom Bundesverfassungsgericht auferlegte Imageaufpolierung unserer Politiker bewirkt. Mit freundlichen Grüßen S. H. (Verfasserin ist bekannt, möchte jedoch zum Schutz des Kindes nicht öffentlich benannt werden)

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