Mietschulden / Räumungsklage
Sind Mietrückstände infolge von Zahlungsschwierigkeiten entstanden, können die Kommunen und die Agentur für Arbeit diese Mietschulden übernehmen. Ziel ist es, die Unterkunft zu sichern und damit die Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Auch wenn der Vermieter schon eine Räumungsklage bei Gericht eingereicht hat, ist es für eine Hilfe noch nicht zu spät. Die Gerichte sind verpflichtet, die örtlich zuständigen Sozialämter über den drohenden Wohnungsverlust zu informieren. Eventuell notwendige Schritte, um das Mietverhältnis zu erhalten, können dann noch unternommen werden. Auch Wohnungsbeschaffungskosten und Mietkautionen können übernommen werden und die Übernahme von rückständigen Kosten für Gas, Wasser und Strom ist möglich, sofern ohne diese Übernahme das Sperren der Versorgung droht.
Für Arbeitslosengeld II-Bezieher/innen können Mietschulden übernommen werden, wenn:
Mietschulden sollen übernommen werden, wenn:
dies gerechtfertigt und notwendig ist und
sonst Wohnungslosigkeit droht sowie
kein zu berücksichtigendes Vermögen einsetzbar ist.
Grundsätzlich sollen Mietschulden als Darlehen übernommen werden. Da es sich hierbei jedoch um eine Soll-Vorschrift handelt, kann in begründeten Einzelfällen die Schuldenübernahme auch als Beihilfe erfolgen. Hierüber muss der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheiden und seine Entscheidung begründen. Für Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB XII - Sozialhilfe für Geringverdiener, Arbeitslosengeldbezieher oder Selbstständige - können Mietschulden nach dem SGB XII übernommen werden
wenn dies zur Sicherung der Unterkunft notwendig ist,
dies gerechtfertigt ist und
sonst Wohnungslosigkeit droht.
Die Leistungen werden als Beihilfe oder als Darlehn erbracht.
Weiterführende Informationen und Links
RECHTSGRUNDLAGEN
Sozialgesetzbuch, Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) § 22
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) § 34
ANTRAGSWEG
Beim zuständigen kommunalen Träger für Arbeitslosengeld II, sonst beim zuständigen Sozialamt
INFORMATIONEN
Informationsportal: www.Meine-Schulden.de
Broschüre des BMFSFJ: "Was mache ich mit meinen Schulden?"
Beratungsstellen in den Kommunen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung